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Staatliche Förderung für einen orthopädischen Bürostuhl oder Steh-Sitz-Arbeitsplatz

23.05.2018 09:49

Wichtige Information: Änderungen der Staatlichen Förderungsleistungen 2018

UPDATE Berlin, 23.10.2018. Seit Anfang 2018 beurteilt die Deutsche Rentenversicherung die Anträge zur Bezuschussung eines elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisches auf einer neuen Grundlage. Dazu müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen, dass in vielen Fällen, in denen Antragsteller auf die Bezuschussung gehofft hatten, diese enttäuscht wurden. Denn: Häufig verweist die Deutsche Rentenversicherung an dieser Stelle auf das Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung. office-4-sale erhielt auf Anfrage an die Deutsche Rentenversicherung folgende Auskunft zu diesem Thema:
  • Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass seit 2018 ein Höhenverstellbarer Schreibtisch sowie der Bürostuhl vom Arbeitgeber zu tragen ist. Außnahmen bei dem Stuhl sind besonders gravierende orthopädische Beschwerden. Der Höhenverstellbare Schreibtisch gilt bereits als Standard Einrichtung am Arbeitsplatz und ist vom Arbeitgeber zu stellen.
Dadurch wird deutlich, dass die Leistungsverpflichtung für einen höhenverstellbaren Schreibtisch seit diesem Jahr entfällt. Aussicht auf Bezuschussung haben nunmehr lediglich die Anträge, die einen orthopädischen Bürostuhl umfassen. Dazu noch einmal diese Auskunft der Deutsche Rentenversicherung auf Anfrage von office-4-sale:
  • Einige Diagnosen erfordern jedoch die Bereitstellung eines orthopädischen Bürostuhles (Arthrodesenstuhl) beziehungsweise eines individuell sondergefertigten Bürostuhles. Sind die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und liegt kein Ausschlussgrund vor, wäre die Übernahme der Kosten durch die Rentenversicherung denkbar.
Ist ein Arbeitnehmer der Auffassung, seine Bürotätigkeit erfordere einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch, so rät Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, auf den Arbeitgeber zuzugehen und gemeinsam mit Betriebsrat und Betriebsarzt nach einer Lösung zur Beschaffung zu suchen.

Präventionsleistungen der Deutschen Rentenversicherung - aktiv handeln vor der Staatlichen Förderung

In diesem Artikel aus dem office-4-sale Firmenblog dreht sich alles um die Förderungsmöglichkeiten der Deutschen Rentenversicherung bezüglich Büro-Sitzmöbeln, die für die Wiedereingliederung an den Arbeitsplatz erforderlich sind. Die Staatliche Förderung kann unter verschiedenen Voraussetzungen und nach unterschiedlichen Krankheitsbefunden erfolgen. Dazu wird weiter unten im Text ausführlicher eingegangen. Doch jetzt möchten wir von office-4-sale zunächst eine weitere Förderungsmöglichkeit durch die Deutsche Rentenversicherung kurz vorstellen. Denn was Vielen bisher nicht bekannt ist: Die Versicherung greift nicht nur dann, wenn bereits ein (Arbeits-)Unfall geschehen ist, sondern bereits präventiv. Hierbei geht es um das frühzeitige Erkennen und aktive Angehen von möglichen gesundheitlichen Problemen, wie wiederkehrende Schmerzen, Stoffwechselerkrankungen, Gewichtsprobleme oder psychischen Belastungen. Ziel ist die Erwerbsfähigkeit bis zur Rente. Um die Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen zu können, reichen in der Regel sechs Monate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung aus. Weitere Informationen über die Maßnahmen zur Prävention der Deutschen Rentenversicherung sind hier in einem PDF gut erklärt zusammengefasst.

Präventiv am Büro-Arbeitsplatz arbeiten

"Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben" - unter bestimmten Voraussetzungen kann ein staatlicher Zuschuss beantragt werden

Jeder Versicherte, bei dem die berufliche Rehabilitation und das notwendige Hilfsmittel (Bürostuhl, elektromotorischer Arbeitstisch, Tastaturen, PC-Maus usw.) zur Aufrechterhaltung und Wiedereingliederung am Arbeitsplatz dient kann einen Antrag bei einer staatlichen Institution wie der deutschen Rentenversicherung stellen (weitere Institutionen werden weiter unten genannt!). Voraussetzung dafür ist, dass der Orthopäde oder behandelnde Arzt des Antragstellers attestiert, dass ein orthopädischer Bürostuhl verordnet werden muss, damit die berufliche Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann. Der Einsatz des orthopädischen Bürostuhles muss dabei zur beruflichen Rehabilitation notwendig sein. Offiziell kann beispielsweise bei der deutschen Rentenversicherung ein orthopädischer Bürostuhl beantragt werden. Voraussetzung ist dafür, dass der Antragsteller mindestens 15 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt hat.

Wann kann der Zuschuß zum Kauf eines orthopädischen Bürostuhls beantragt werden?

Bei folgenden Indikationen ist ein orthopädischer Bürostuhl empfehlenswert:
  • Nach Bandscheibenoperationen
  • Beckenvenenthrombosen
  • Degenerative Bandscheibenerkrankungen (Bandscheibenvorfall und Bandscheibenvorwölbung)
  • Erkrankung aus dem Bereich der Beinveneninsuffizienz
  • Facettensyndrom
  • Lumbalgien
  • Lumboischialgie
  • Lymphstau im Bein-Beckenbereich
  • Morbus Bechterew (Einsteifung der Wirbelsäule)
  • Morbus Scheuermann
  • Osteochondrose (Knorpelschaden der Wirbelkörper)
  • Spondylarthrose
  • Spondylitis
  • Spondylolyse
  • Statische Wirbelsäuleninsuffizienz
  • Flachrücken
  • Hohlkreuz
  • Rundrücken
  • Skoliose
  • Systemische Skeletterkrankungen
Voraussetzung für eine erfolgreiche Beantragung ist ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit eines entsprechenden Hilfsmittels für die Bürotätigkeit bescheinigt. Bei dem Bürostuhl ist es förderlich, wenn der Arzt schreibt, dass der orthopädische Bürostuhl eine nach allen Seiten frei bewegliche Sitzfläche benötigt. Es ist damit sehr wahrscheinlich, dass eine volle Bezuschussung erfolgt. Erstattet werden bei der deutschen Rentenversicherung bis zu 435,00 € inkl. Mwst bei einem orthopädischen Bürostuhl. Die Werte sind Erfahrungswerte von office-4-sale-Kunden und sind bisher nicht offiziell von der DRV bestätigt worden. Ein beispielhafter Bescheid kann folgendermaßen aussehen:

Bescheid zur Bezuschussung durch die DRV

Welche Anforderungen muss der Stuhl haben?

Die gesetzlichen Richtlinien schreiben vor, dass Bürostühle ergonomisch gestaltet und standsicher sein müssen. Sitzhöhe, Sitztiefe und Rückenlehne müssen verstellbar sein. Ein guter, orthopädischer Bürostuhl hat jedoch über die gesetzlichen Richtlinien hinaus noch weitere Funktionen z.B.: eine Sitzneigungsverstellung, eine bewegliche Sitzfläche (Dondola Technik) eine Synchronmechanik für dynamisches Sitzen, Armlehnen die in Höhe, Breite, Neigung und Tiefe verstellbar sind und eine in Höhe und Tiefe einstellbare Lordosenstütze. Ein förderfähiges Modell ist beispielsweise der Alu Medic 10 von Wagner, der über office-4-sale bezogen werden kann:

Bisher förderfähiges Bürostuhl-Modell Alu Medic 10

Auch andere Bürostuhl-Modelle mit einer professionellen ergonomischen Ausstattung können gefördert werden (über diesen Link kommt man zur office-4-sale Bürodrehstühle-Produktübersicht). Hilfreiche und unterstützende Tischmodelle können in dieser Schreibtisch-Produktübersicht gefunden werden. Auch spezielle Steh-Sitz-Schreibtische können einen unkomplizierten Haltungswechsel von sitzender zu stehender Tätigkeit am Arbeitsplatz ermöglichen und somit für das Plus an Dynamik im Büro sorgen.

Erforderliche Dokumente für die Beantragung

Zur Antragstellung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
  • Ein ärztliches Attest von einem Facharzt (Orthopäde) oder
  • den Entlassungsbericht der Rehaklinik
  • Eine ausführliche Beschreibung über Ihre Tätigkeit
  • Einen Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers
Den Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation mit den notwendigen Zusatzfragebogen kann man hier direkt runterladen: Weitere Informationen zur beruflichen Rehabilitation sind bei der deutschen Rentenversicherung über diesen Übersichts-Link zu bekommen. Zu beachten ist, dass sich die Bearbeitungszeit verlängert je lückenhafter und unvollständiger die Unterlagen dem jeweiligen Sachbearbeiter vorliegen. Da die Anträge regional zugeordnet werden ist bei Antragstellern aus verschiedenen Regionen immer ein anderer Sachbearbeiter zuständig. WICHTIG: Der Antrag für einen Bürostuhl muss zwingend vor der Anschaffung bei einem der zuständigen Kostenträger gestellt werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf Bezuschussung.

Wer sind die Kostenträger?

Dies richtet sich individuell nach der Person und kann eine der folgenden Institutionen sein:
  • Rentenversicherungen: 15 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung oder 5 Jahre versicherungspflichtige Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur (AHB) oder wenn Rente ansteht.
  • Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall, Berufskrankheit
  • Agentur für Arbeit: Alle anderen Fälle unter 15 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung.
  • Hauptfürsorgestelle: Studenten, Beamten oder Sonderfälle
  • Voraussetzung: 50% Grad der Behinderung oder 30% mit Gleichstellung.

Der Antrag kann bei einer der folgenden Institutionen gestellt werden:

  • Bundesversicherung für Angestellte BfA,DRV
  • Landesversicherungsanstalten LVA
  • Berufsgenossenschaften
  • Knappschaftsversicherung
  • Hauptfürsorgestellen
  • Bundesanstalt für Arbeit

Ansprechpartner bei der Antragstellung:

Weitere Fragen zu der Antragsstellung für einen ergonomischen Bürostuhl können über die folgenden Ansprechpartner eingeholt werden:
  • Reha-/Sozialberater der Rehakliniken
  • Reha-Berater der Rentenversicherungsträger
  • Technische Berater der Arbeitsämter
  • Behandelnde Ärzte und Betriebsärzte
Auch die office-4-sale-Fachberater helfen gerne im persönlichen Gespräch weiter. Erfahrungen bei diesem komplexen Förderprozess sind für die Veröffentlichung und Weitergabe an office-4-sale-Kunden herzlich willkommen!

Weiterführende Informationen für ergonomisches Arbeiten finden Sie auch in unseren Ratgeber-Videos


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